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Arbeitsvertrag

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Screenshot: Arbeitsvertrag

Auf diesem Screen legen Sie den Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters fest: Lohntyp, Pensum, Lohnstruktur sowie die zugewiesenen Sozialversicherungen und die Quellensteuer.

Was Sie hier tun

  • Einen neuen Arbeitsvertrag für eine bereits erfasste Person anlegen, ausgehend von ihrer Kennzahl-Schaltfläche Verträge.
  • Zwischen Lohntyp Monatlich und Stunden wählen und das Pensum festlegen.
  • Im Reiter Sozialversicherungen den BVG-Vertrag sowie, falls aktiviert, die KTG-Lösung und UVGZ zuweisen.
  • Im Reiter Quellensteuer die Tarifcodes einer quellenbesteuerten Person hinterlegen.

Die wichtigsten Felder

Feld Bedeutung
Lohntyp Monatlich für einen festen Monatslohn oder Stunden für einen Stundenlohn.
Vollzeitlohn Der Lohn bei vollem Pensum, nur bei Lohntyp Monatlich.
Anstellungspensum (%) Das Pensum der Person; bestimmt zusammen mit dem Vollzeitlohn die tatsächliche Vergütung.
Stundenerfassung Woher die geleisteten Stunden stammen, nur bei Lohntyp Stunden: Anwesenheitszeit, Arbeitszeit (Projekte) oder Manuell.
BVG Vertrag Die Lösung der Pensionskasse, die für diesen Vertrag gilt.
Ausführungsplan Der Arbeitszeitkalender, der Soll-Stunden und Pensum definiert.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie die Person unter Personal, klicken Sie auf die Kennzahl-Schaltfläche Verträge und danach auf Neu.
  2. Wählen Sie den Lohntyp: Monatlich mit Vollzeitlohn und Anstellungspensum (%) (zum Beispiel bei Sandra Keller) oder Stunden mit passender Stundenerfassung (zum Beispiel bei Pascal Roth).
  3. Wählen Sie im Reiter Sozialversicherungen den BVG Vertrag und, falls die Module aktiviert sind, die KTG-Lösung und die UVGZ-Felder.
  4. Hinterlegen Sie bei quellenbesteuerten Personen im Reiter Quellensteuer die Tarifcodes, siehe Quellensteuer.
  5. Klicken Sie auf Speichern und setzen Sie den Vertrag auf den Status Laufend, sobald er beginnen soll.

Tipp: Wählen Sie den Lohntyp vor allen anderen Feldern; er blendet Vollzeitlohn und Pensum oder die Stundenerfassung passend ein oder aus.

Achtung: Ändern Sie Lohntyp oder Lohnstruktur eines laufenden Vertrags nur mit Vorsicht. Bereits erstellte Lohnabrechnungen werden dadurch nicht rückwirkend neu berechnet.

Zugehörige Abläufe